Wir kämpfen gegen die Schattenwirtschaft. Damit in Ihrem Betrieb nicht die Lichter ausgehen.

Schwarzarbeiter sind eine Bedrohung für jeden Handwerksbetrieb. Selbstverständlich, daß wir als Landesinnung der Schattenwirtschaft den Kampf angesagt haben. Mit Nachdruck sorgen wir dafür, daß Geldbußen und Zwangsgelder verhängt sowie Betriebsschliessungen durchgeführt werden können. - Was wir tun?

Was können Sie tun? Uns Ihren Verdacht melden:

Schuhmacher-Innung Düsseldorf
und Kreis Mettmann
Stichwort: Schwarzarbeit
Klosterstraße 73-75
40211 Düsseldorf

E-Mail: info@kh-duesseldorf.de


Telefon: 0211 / 36 70 710
Telefax: 0211 / 36 70 733


Kontaktadresse des Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf:

Ordnungsamt
Abteilung 32/5
Worringer Straße 138

E-Mail: Schwarzarbeit@stadt.duesseldorf.de

Telefon: 0211 - 89 23 201, 0211 - 89 94 256, 0211 - 89 93 781, 0211 - 89 93 854
Telefax:
0211 - 89 29 417

Aufgrund der häufigen Außendiensttätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie sich auch mit der Leitstelle des Ordnungs - und Servicedienstes (Telefon: 0211 / 89-9 40 00) in Verbindung setzen.




Regierung online: Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit am 12. Juli zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 1. August in Kraft treten.

Der Bundestag hat am 28. Juni 2002 dem Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zugestimmt. Vorausgegangen war die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 27. Juni 2002 auf einen Kompromiss bei dem von der Bundesregierung ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf.
Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch schädigen im erheblichen Maße die Volkswirtschaft. Durch den unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Sie können im Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Diese Wettbewerbsverzerrung zwischen legaler und illegaler Arbeit zerstört legale Arbeitsplätze beziehungsweise verhindert neue Arbeitsplätze. Daher ist die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, die einen entsprechenden Gesetzentwurf am 19. Dezember 2001 beschlossen hatte.

Die wichtigsten Regelungen sind:

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 12.07.2002