Schuhmacher/Schuhmacherin
Schuhmacherinnen und Schuhmacher stellen Maßschuhe aus allen Materialien, in der Hauptsache aus Leder, her, reparieren und erneuern getragenes Schuhwerk und fertigen fußgerechte Zurichtungen sowie Fußbettungen an Konfektionsschuhen an. Sie arbeiten selbstständig und im Team. Sie werden den speziellen Kundenwünschen gerecht und beraten Kunden hinsichtlich des zu verarbeitenden Materials und dessen Einsatzmöglichkeiten. Fußgesundheitliche Fragen, die den Schuh betreffen, werden von ihnen als Fachberater/innen kompetent beantwortet. Sie haben eine Vorliebe für Arbeiten mit natürlichen Materialien und führen ihre Tätigkeiten mit großer Sorgfalt aus.
Berufsbezeichnung
Schuhmacher/Schuhmacherin
Anerkannt durch die Verordnung vom 11. März 2004 (BGBl. I S. 445)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Die Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August 2004 in Kraft.
Einsatzgebiete
Schuhmacherinnen/Schuhmacher führen ihre Arbeiten
- in handwerklichen Schuhmacherwerkstätten,
- in Maßschuhwerkstätten,
- in industriellen Betrieben der Schuhindustrie,
- für Theater in Bühnenwerkstätten
aus und beachten ihre besondere Verwantwortung gegenüber den Kunden.
Qualitätsbewusstsein und Kundenorientierung
Qualitätsbewusstsein und Kundenorientierung gehören im Schuhmacher-Handwerk zum Arbeitsalltag. Zum Aufgabenbereich zählen:
Tätigkeitsfelder
der Schuhmacherin/des Schuhmachers
Die Anfertigung von Maßschuhwerk nimmt wie der zu. Auch für Spezialschuhwerk,
z.B. Reitstiefel, Theaterschuhe, Uniformstiefel oder Schuhe in Über- und
Untergrößen besteht immer eine Nachfrage. Wichtiger jedoch sind in
der Schuhmacherei die Reparatur, das Umarbeiten von Schuhen nach speziellen
Kundenwünschen, das Einarbeiten von Fußbettungen und das Färben
oder Umfärben von Schuhen und Lederwaren. Auch die Reparatur von Lederwaren
durch den Fachmann sind sehr gefragt. Schuhmacherinnen/Schuhmacher stimmen das
zu verarbeitende Material auf den Verwendungszweck ab und gehen individuell
auf Kundenwünsche ein. Sie besitzen genaue Kenntnisse über die Eigenschaften,
Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von unterschiedlichen Materialien,
Werk- und Hilfsstoffen. Durch ihre anatomischen Fachkenntnisse können sie
bei der Anfertigung von Fußbettungen und -hilfen eine individuelle Dienstleistung
erbringen.
Quelle: DHKT
Ausbilden leicht gemacht
Erläuterungen und Praxishilfen zur Ausbildungsordnung
Schuhmacher/innen beschäftigen sich neben der Anfertigung von Maßschuhen
überwiegend mit der Reparatur von gefragtem Schuhwerk und arbeiten Schuhe
nach Kundenwünschen um.
Am 01. August 2004 ist die neue Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung
zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin in Kraft getreten, Die Neuordnung steht im
engen Kontext zu den einschneidenden Veränderungen in den letzten 30 Jahren
im Bereich des Schuhmacherhandwerks.
Die Broschüre informiert Ausbilder, Auszubildende und Berufsschullehrer
über alle Inhalte der Ausbildung - vor allem darüber, wie diese in
der Praxis umgesetzt werden können. Sie enthält unter anderem:
- die Erläuterung der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans,
- Hinweise zur Planung und Durchführung der Ausbildung,
- Checklisten für den Ausbildungsbetrieb, z.B. zu den Themen „Pflichten
des Ausbilders“ oder „Der erste Tag“,
- Hilfestellungen bei der Umsetzung von Prüfungen,
- Informationen von „A“ wie „Ausbildereignung“ bis „Z“
wie „Zuständige Stellen“,
- Hinweise auf Ausbildungsmaterialien und Fachliteratur
- sowie den Rahmenlehrplan für die Berufsschule.
Die Broschüre wird herausgegeben vom Bundesinstitut für Berufsbildung,
die diese gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Schuhmacherhandwerks
sowie der IG Bergbau, Chemie, Energie erstellte.
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