Wir kämpfen gegen die Schattenwirtschaft. Damit in Ihrem Betrieb nicht die Lichter ausgehen.
Schwarzarbeiter sind eine Bedrohung für jeden Handwerksbetrieb. Selbstverständlich, daß wir als Landesinnung der Schattenwirtschaft den Kampf angesagt haben. Mit Nachdruck sorgen wir dafür, daß Geldbußen und Zwangsgelder verhängt sowie Betriebsschliessungen durchgeführt werden können. - Was wir tun?
Was können Sie tun? Uns Ihren Verdacht melden:
Zweiradmechniker-Innung
Düsseldorf
Stichwort: Schwarzarbeit
Klosterstraße 73-75
40211 Düsseldorf
E-Mail: info@zweiradmechaniker-innung.de
Telefon: 0211 / 36 70 710
Telefax: 0211 / 36 70 733
Kontaktadresse des Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf:
Ordnungsamt
Abteilung 32/5
Worringer Str. 138
40210 Düsseldorf
E-Mail: Schwarzarbeit@stadt.duesseldorf.de
Telefon: 0211 / 8923201 - 0211 / 8993781 - 0211 / 8993854
Telefax: 0211 / 89-29417
Aufgrund der häufigen Außendiensttätigkeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter können Sie sich auch mit der Leitstelle des Ordnungs -
und Servicedienstes (Telefon: 0211 / 89-9 40 00) in Verbindung setzen.
Der Bundesrat hat dem
Gesetz zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
am 12. Juli zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 1. August in Kraft treten.
Der Bundestag hat am 28.
Juni 2002 dem Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung
und Schwarzarbeit zugestimmt. Vorausgegangen war die Einigung des Vermittlungsausschusses
von Bundestag und Bundesrat vom 27. Juni 2002 auf einen Kompromiss bei dem von
der Bundesregierung ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf.
Illegale Beschäftigung
und Leistungsmissbrauch schädigen im erheblichen Maße die Volkswirtschaft.
Durch den unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht.
Sie können im Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen
Anbieter nicht bestehen. Diese Wettbewerbsverzerrung zwischen legaler und illegaler
Arbeit zerstört legale Arbeitsplätze beziehungsweise verhindert neue
Arbeitsplätze. Daher ist die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung
und Schwarzarbeit ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, die einen entsprechenden
Gesetzentwurf am 19. Dezember 2001 beschlossen hatte.
Die wichtigsten Regelungen sind:
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 12.07.2002